Veranstaltung: | Stadtparteitag GRÜNE Dresden 26. Oktober 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 7.1. Verfahrensvorschlag Votenvergabe BTW `25 |
Antragsteller*in: | der Stadtvorstand (dort beschlossen am: 22.10.2024) |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 26.10.2024 |
Eingereicht: | 23.10.2024, 10:45 |
A23: TOP 7.1. Verfahren für die Votenvergabe zur Bundestagswahl 2025
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Der Kreisverband führt im Dezember ein mitgliederöffentliches
Vorstellungsformat für Mitglieder des Kreisverbandes durch, die sich für
einen Direktwahlkreis oder ein Votum für die Landesliste bewerben wollen.
An dem Format können alle entsprechenden Kandidierenden teilnehmen, die
ihre Kandidatur bis zum 01.12.2024 gegenüber dem Stadtvorstand angezeigt
haben.
Der Kreisverband vergibt auf einer Mitgliederversammlung im Januar 2025
zwei Voten für die Landesliste, für die sich alle Mitglieder des
Kreisverbandes bewerben können. Es wird ein vorrangiges Votum für die
Unterstützung einer Kandidatur für die Listenplätze 1 bis 3 vergeben und
ein nachrangiges Votum für eine Kandidatur ab Listenplatz 4 bzw. ab dem
Zeitpunkt, ab dem die/der Träger*in des vorrangigen Votums erfolgreich war
oder nicht mehr kandidiert.
Begründung
Mit dem Antrag soll frühzeitig und transparent das Verfahren zur Vergabe von Voten für die Landesliste zur Bundestagswahl 2025 beschlossen werden, damit sich alle Bewerber*innen hierauf einstellen können.
Das offene Format dient dazu, die Kandidierenden, ihre Ziele und Positionen besser kennenzulernen. Ebenfalls soll es den Mitgliedern die bessere Möglichkeit geben, Nachfragen zu stellen und in den Austausch mit den Kandidierenden zu kommen. Das Format findet voraussichtlich am 11. Dezember 2024 statt.
Mit der Vergabe zweier gestufter Voten wird Transparenz hinsichtlich der Bedeutung der Voten erreicht und zugleich der absehbar herausfordernden Bewerbungssituation für aussichtsreiche Plätze auf der Landesliste Rechnung getragen. Das vorrangige Votum für die Listenplätze 1-3 bringt dabei zum Ausdruck, dass die/der Votenträger*in aus Sicht des Kreisverbandes die entsprechende Unterstützung für die benannten Listenplätze hat. Die Vergabe eines nachrangigen Votums sichert zugleich, dass eine weitere Person bei der Bewerbung um die Landesliste mit einem Votum des Kreisverbandes unterstützt wird, jedoch erst ab Listenplatz 4 oder wenn die/der Träger*in des vorrangigen Votums zuvor erfolgreich einen Listenplatz erhalten hat. Die Votenvergabe soll voraussichtlich im Rahmen einer Mitgliederversammlung am 25. Januar 2025 erfolgen.