Veranstaltung: | Stadtparteitag GRÜNE Dresden 26. Oktober 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge |
Antragsteller*in: | Norbert Engemaier (KV Dresden) |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 26.10.2024 |
Eingereicht: | 22.10.2024, 21:54 |
A18: Änderung der städtischen Wahlwerbesatzung zur Reduzierung der Plakatwerbung
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
- Wir fordern den Stadtrat und seine Fraktionen auf, die Wahlwerbesatzung
dahingehend zu ändern, dass eine Plakatierung im öffentlichen Straßenraum
nur noch an einer begrenzten Anzahl von der Stadt ausgewählten Standorten
zulässig ist.
- Die Ausgestaltung soll die vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages
dargestellten Spielräume nutzen und insb. folgende Ziele verfolgen:
a) Festlegung einer angemessenen Anzahl von Plakatierungsstandorten unter
Berücksichtigung der Stadtteilgrößen und deren Einwohnerzahl
b) Gleichmäßige Verteilung der Standorte im gesamten Stadtgebiet
c) Bereitstellung von ausreichend Plakatierungsfläche für alle zur Wahl
zugelassenen Parteien und Wählergruppen
d) Regelungen zur Vergabe und Zuteilung der Plakatierungsflächen
e) Festlegung eines Zeitraums für die Plakatierung
f) Festlegung von Ordnungswidrigkeiten
Begründung
Die derzeitige Form der Wahlwerbung mit einer Vielzahl von Plakaten im gesamten Stadtgebiet wird zunehmend als ökologisch fragwürdig und politisch nicht zielführend wahrgenommen. Das haben die Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen in diesem Jahr gezeigt. Die massenhafte Plakatierung führt zu einer Überfrachtung des öffentlichen Raums und befördert gerade nicht die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Plakate. Zudem kommt es immer wieder zu Konflikten wegen zerstörter Plakate oder unzulässiger Plakatierungen.
Eine Beschränkung der Plakatwerbung auf ausgewählte Standorte, wie sie in anderen europäischen Ländern bereits praktiziert wird, kann diese Probleme reduzieren. Gleichzeitig wird allen Parteien und Wählergruppen weiterhin die Möglichkeit zur Wahlwerbung im öffentlichen Raum gegeben. Die Konzentration auf wenige, aber dafür prominente Standorte kann sogar zu einer höheren Wahrnehmung der Wahlwerbung führen.
Die vorgeschlagene Änderung der Wahlwerbesatzung soll folgende Vorteile bringen:
a) Verbesserung des Stadtbildes
b) Fairere Wettbewerbsbedingungen insb. für kleinere Parteien
c) Kosteneinsparungen für Parteien und Verwaltung
d) Weniger Vandalismus und illegale Plakatierungen
e) Höhere Akzeptanz von Wahlwerbung in der Bevölkerung
f) Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und der Umweltbelastung
Die neue Regelung soll rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl umgesetzt werden. Daher ist eine zeitnahe Beratung in Ausschüssen und eine Beschlussfassung erforderlich.
Mit der Änderung der Wahlwerbesatzung kann unsere Stadt einen wichtigen Beitrag zu einem ökologischeren und faireren Wahlkampf leisten. Wir bitten daher um Zustimmung zu diesem Antrag.
Die benannte Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist hier zu finden: https://www.bundestag.de/resource/blob/412078/045c36c02ee52cd25f81c338875ca094/w-d-3-315-14-pdf-data.pdf
Hier eine beispielhafte Lösung aus Frankreich (Bildmaterial der Frankfurter Rundschau): https://www.fr.de/bilder/2022/03/30/91447443/28550917-frankreich-wahl-2022-macron-lepen-pecresse-hidalgo-zemmour-25G85qI1UVMH.jpg
Dieser Antrag geht auf eine Initiative aus der Mitte der Nordrunde hervor. Dank gebührt vor allem den Stadträt:innen für wertvollen Input.